Thema: OzonWelche Wirkungen hat nun Ozon auf den Menschen?
Wie bei vielen Erkrankungen oder Vergiftungen können auch bei der Ozonbelastung akute und chronische Beschwerden auftreten. Die akute Wirkung des Reizgases Ozon wird von drei Faktoren bestimmt:
2. von der sogenannten Expositionsdauer, das heißt der Zeit, in der man dem Reizgas ausgesetzt ist, und 3. von der Größe des Atemminutenvolumens, das heißt von der Menge Atemluft, die in die Lunge gelangt; das wiederum bedeutet, daß zum Beispiel bei körperlicher Belastung mehr reizendes Ozon in die Lunge gelangt als in Ruhe.
Das Ozon gelangt über die Bronchien bis zu den Lungenbläschen und schädigt dabei durch seine aggressive Wirkung die Zellen, sodaß eine Entzündung entsteht, die zu einer Verengung der Atemwege führt und langfristig sogar zu einer Fibrosierung, was einer vorzeitigen Alterung der Lunge entspricht.
Die Beurteilung der Ozonwirkung kann mittels Lungenfunktionstestung nachgewiesen werden. Da die Menschen unterschiedliche Empfindlichkeiten haben, treten die Beschwerden auch bei unterschiedlichen Ozonkonzentrationen auf. So reagieren etwa fünf Prozent der Menschen bereits bei sehr niedrigen Ozonmengen mit Beschwerden, aber auch die zirka 10 Prozent der Menschen mit Lungenerkrankungen wie zum Beispiel Asthma bronchiale, ebenso alle Säuglinge und Kleinkinder, die durch ihre natürliche erhöhte Atemfrequenz mehr Ozon einatmen. Bei langdauernder Ozonbelastung treten vermehrt chronische Bronchitiden auf. Die Entstehung von Lungenkrebs bei hohen Ozonkonzentrationen wurde bei Säugetieren in Laborversuchen nachgewiesen. Wie entsteht Ozon, und wie sind die Grenzwerte festgelegt?
Chemisch ist Ozon ein reaktionsfreudiges Molekül aus drei Sauerstoffatomen und entsteht in Bodennähe aus Kohlenwasserstoffen, Stickoxiden und Luftsauerstoff durch UV-Licht der Sonne (Tel. Photochemische Reaktion). Der wichtigste Stickoxidlieferant sind die Kraftfahrzeuge durch den Ausstoß von NOX (sprich: enn o ix).
Gemessen wird die Ozonkonzentration in Mikrogramm pro Kubikmeter (ug/m3). Wahrnehmbar sind bereits Konzentrationen um 40 ug/m3 als sogenannter elektrischer Geruch. Bei sehr empfindlichen Personen können dabei bereits belastende Symptome auftreten.
Nach dem Gesetz besteht eine Mitteilungspflicht, wenn der Ozonwert 180 ug/m3 übersteigt. Ozonwerte zwischen 240 und 300 ug/m3 führten zu gehäuften Asthmaanfällen und Reduzierung der körperlichen Leistungsfähigkeit. Ab 360 ug Ozon pro Kubikmeter muß gesetzlich gewarnt werden, daß Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht. Nebenbei sei erwähnt, daß schädigende Grenzwerte bei Pflanzen von den Institutionen niedriger angesetzt werden.
Auskünfte über Ozon sollte man erhalten vom Staatlichen Umweltamt Itzehoe:
Bei gesundheitlichen Beschwerden oder für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt (des MQW).
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