Arzneimittelbudget - ein Reizwort für Patienten und ÄrzteSiegfried K., 48 Jahre, erhielt seit Jahren zwei verschiedene Medikamente gegen seinen Bluthochdruck. Damit waren seine Blutdruckwerte normalisiert. Patient und Hausärztin waren zufrieden.Als er sich neulich ein neues Rezept in der Praxis abholen wollte, verschrieb sie ihm Medikamente mit einem anderen Namen, versicherte ihm aber, der Wirkstoffinhalt der Tabletten sei mit den bisher Verordneten gleich, nur seinen die neu verschriebenen Präparate billiger. "Wegen dem Arzneimittelbudget..., wir müssen kostengünstig verordnen, wenn's möglich ist." Herr K. war verunsichert und auch ein wenig empört: "Ich zahl' doch jeden Monat reichlich an die Krankenkasse! Da können Sie mir meine Pillen wie immer verschreiben. Vom Arzneimittelbudget hab ich schon gehört. Aber was das ist, weiss ich eigentlich nicht. Heutzutage geht's ja sowieso immer nur an das Sparen beim kleinen Mann." Solche oder ähnliche Gespräche führen vor allem Hausärzte täglich in ihrer Praxis. Wir wollen Ihnen auf dieser Seite sachliche Informationen zum Arzneimittelbudget zur Verfügung stellen, ... aber auch Stellung beziehen. Das Arzneimittelbudget ist der Geldbetrag, der allen in Praxen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten (Haus- und Fachärzten) pro Jahr für Medikamente zur Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten insgesamt zur Verfügung steht. Dieser Betrag und seine jährliche Steigerung ist durch Beschlüsse des Gesetzgebers, also des Bundestages und Bundesrates, gesetzlich festgelegt. Er unterliegt weder den Wünschen oder Erfordernissen der Patienten noch denen der Krankenkassen oder der Ärzte. Dieser Betrag wird gesetzlich festgelegt mit dem Ziel, die Mitgliedsbeiträge zu den gesetzlichen Krankenkassen (AOK, IKK, BKK, LKK und Ersatzkassen) möglichst stabil zu halten. So weit, so gut. Aber wie groß das aktuelle Arzneimittelbudget für das Jahr 2000 ist, weiß niemand. Und wenn es überschritten wird, werden hinterher diejenigen zur Kasse gebeten, die diese Überschreitung durch die Behandlung ihrer Patienten verursacht haben, nämlich die verschreibenden Ärzte. Sie müssen dann mit ihrem Einkommen pauschal "Schadensersatz" leisten! Erst wenn das Arzneimittelbudget um mehr als 5 % überschritten wird, werden dann auch die Krankenkassen zum Ausgleich herangezogen. Aber die können dann auch die Mitgliedsbeiträge erhöhen...! Ein weiteres Problem: Jedes Jahr kommen neue Medikamente auf den Markt. Nicht alle bedeuten einen medizinischen Fortschritt, einige aber mit Sicherheit. Wirklich neue Medikamente erfordern einen enormen Forschungsaufwand und sind deshalb sehr teuer. Da sie natürlich mit einem Patent versehen sind, gilt es zunächst nur einen konkurrenzlosen Hersteller, der dann einen hohen Preis festsetzen kann, um seinen Entwicklungsaufwand wieder auszugleichen und auch noch einen möglichst großen Gewinn einzufahren. Da bis zum Patentablauf keine Konkurrenz besteht, können die entsprechenden Pharmaunternehmen Preise regelrecht diktieren. Beispiele sind moderne und wirksame Mittel gegen Migräne oder Fettstoffwechselstörungen ("Cholesterin"). Da das Arzneimittelbudget gesetzlich für solche der Gesundheit dienenden Neuerungen nur eine sehr geringe und nicht hinreichende Steigerungsrate vorsieht, müssen wir Ärzte in anderen Arzneimittelbereichen die kostengünstigste Lösung suchen, um dennoch unseren Anspruch nach optimaler Behandlung unserer Patienten zu genügen. Nicht anders ist die Lage beim sog. Heilmittelbudget, d. h. bei Massagen, Krankengymnastik, Ergotherapie und Logopädie etc.. Auch hier sind wir Ärzte auf das notwendige, medizinische Begründbare beschränkt und von Regress- d. h. Schadensersatzforderungen bei Überschreitung des Budgets bedroht. Dabei gibt es bisher keinerlei zeitnahe Rückmeldung der Krankenkassen über den aktuellen Ausnutzungsgrad des entsprechenden Budgets. Eine Arztpraxis verdient keinen Pfennig an der Ausstellung eines Rezeptes, wird aber bei Überschreitung des Budgets im nachhinein als Kostenverursacher zum "Schadenersatz" finanziell herangezogen ohne dass bei Ausstellung eines Rezeptes Daten darüber vorliegen, wo sich die Ausnutzung des Budgets z. Zt. befindet! Vielleicht verstehen Sie jetzt, daß uns der Griff zum Rezeptblock nicht mehr so leicht fällt wie Sie es aus der Vergangenheit gewohnt waren. Aber Sie dürfen sicher sein: Die notwendige Behandlung Ihrer Krankheiten ist und bleibt unser Auftrag und Anliegen! Jede Ärztin und jeder Arzt im MEDIZINISCHEN QUALITÄTSNETZ WESTKÜSTE wird Ihnen alle medizinisch notwendigen Medikamente und Heilmittel in ausreichender Qualität auch weiterhin verordnen, sich um die bestmögliche Behandlung nach den Standards der modernen Medizin bemühen. |